Guten Abend,
hier die Nachrichten des Tages:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Finanzierung der Strompreisbremse durch die Abschöpfung von Gewinnen der Energieversorger rechtmäßig ist. Eine Klage von 22 Stromerzeugern, die Steuermittel für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe forderten, wurde abgewiesen. Die Preisbremse hatte das Ziel, Verbraucher in der Energiekrise zu entlasten, und lief Ende 2023 aus.
Die Justizministerkonferenz plant, Autohersteller gesetzlich zu verpflichten, Zweitschlüssel oder Codes für Polizeiermittlungen bereitzustellen, um Überwachungsmaßnahmen in Fahrzeugen zu erleichtern. Gleichzeitig sollen Mieter vor zusätzlichen Vertragskosten geschützt werden, und Einnahmen aus Straftaten, die Influencer in sozialen Netzwerken präsentieren, sollen unterbunden werden.
Die Inflationsrate in Deutschland stieg im November auf 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Kerninflation, die Energie- und Lebensmittelpreise ausschließt, lag bei 3 %, was den Aufwärtstrend der letzten Monate fortsetzt.
Im Untersuchungsausschuss zum Afghanistan-Abzug kritisierte Ex-Außenminister Heiko Maas die mangelnde Koordination der USA mit den NATO-Partnern. Dies habe maßgeblich zum Chaos beim Rückzug der Bundeswehr beigetragen.
Zudem hat Russland zwei Mitarbeitern der ARD die Akkreditierung entzogen. Das Auswärtige Amt reagierte scharf und bezeichnete die russische Begründung, das Berliner Büro eines russischen Senders sei geschlossen worden, als falsch. Außenministerin Annalena Baerbock verurteilte die Ausweisung als inakzeptabel.
Das war Ihr Nachrichtenüberblick.
Und damit einen guten Abend
Die Redaktion